Ärtzliche Verordnung / Rezept
Ihr Arzt hat Ihnen eine Verordnung für Krankengymnastik ausgestellt:
Wenn Sie gesetzlich versichert sind, übernimmt Ihre Krankenkasse
die Kosten der Behandlung bis auf einen Eigenanteil
Die Private Krankenversicherung erstattet die Behandlungskosten in Abhängigkeit vom individuellen Vertrag
Gesetzlich Versicherten kann ihr Arzt (Haus- oder
Facharzt) gemäß dem sogenannten Heilmittelkatalog
Maßnahmen aus der Physiotherapie verordnen. Auf dem Rezept steht
dann zum Beispiel:
- Krankengymnastik (KG), auch: Atemtherapie
- KG-ZNS
- Manuelle Therapie (MT)
- Manuelle Lymphdrainage (MLD) 30 - 45 - 60 Minuten
- Heilmittelkombination (D1)
- Wärmetherapie (Fango, Heißluft, Heiße Rolle, Ultraschall)
- Eis
Bitte beachten Sie, dass bei Verordnung von
"Wärmetherapie (WT)" Heißluft zur Anwendung kommt. Sollte
Ihr Arzt eine andere Wärmetherapie für sinnvoll halten (etwa
Fango), so muss er das explizit dazu schreiben.
Wichtig zu wissen:
Ein Kassenrezept verliert 14 Tage nach Ausstellung seine Gültigkeit.
Durch Eintrag einer entsprechenden Frist in das kleine Feld:
"Behandlungsbeginn spätestens am……" kann jedoch Ihr
Arzt die Gültigkeit der Verordnung nach Bedarf verlängern.
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